PRESSEMITTEILUNG: ABB begrüßt mög­li­ches Ende für wei­te­re Sub­ven­tio­nen für den BER

Pres­se­mit­tei­lung
Bran­den­burg und Ber­lin, den 9.10.2013

Das AKTIONSBÜNDNIS für ein lebens­wer­tes BERLIN-BRANDENBURG (ABB) begrüßt mög­li­ches Ende für wei­te­re Sub­ven­tio­nen für den BER

Das Akti­ons­bünd­nis für ein lebens­wer­tes Berlin-Brandenburg (ABB) begrüßt, dass in dem Ent­wurf einer neu­en EU-Leitlinie Inves­ti­tio­nen an Flug­hä­fen mit mehr als 5 Mio Pas­sa­gie­ren pro Jahr nicht mehr sub­ven­tio­niert wer­den dür­fen. Damit wären über die bereits geneh­mig­ten Gel­der hin­aus kei­ne wei­te­ren staat­li­chen Bei­hil­fen für den Flug­ha­fen Berlin-Brandenburg (BER) mög­lich. Für den wei­te­ren Aus­bau zu einem gro­ßen inter­na­tio­na­len Dreh­kreuz wür­den dem­nach schlicht die Gel­der feh­len. Denn die Flug­ha­fen­ge­sell­schaft kann auf­grund ihrer feh­len­den Kre­dit­wür­dig­keit die dazu not­wen­di­gen Inves­ti­tio­nen für den BER nicht selbst beschaf­fen. Dazu erklär­te Mat­thi­as Schu­bert, Spre­cher des ABB: „Ein Ver­bot wei­te­rer Sub­ven­tio­nen ver­hin­dert, dass der BER für die Steu­er­zah­ler zu einem Fass ohne Boden wird“.

Der Ent­wurf einer neu­en „EU-Leitlinie für staat­li­che Bei­hil­fen für Flug­hä­fen und Luft­ver­kehrs­ge­sell­schaf­ten“ wur­de von der Gene­ral­di­rek­ti­on Wett­be­werb der EUKom­mis­si­on vor­ge­legt und soll nach einer abschlie­ßen­den Dis­kus­si­on in den kommenden
Mona­ten in Kraft tre­ten. Im Rah­men die­ser Dis­kus­si­on hat das ABB eine Stel­lung­nah­me zu dem Ent­wurf abge­ge­ben (s.u.).

Im Ent­wurf der neu­en Leit­li­nie wird die Pra­xis fort­ge­setzt, dass öffent­li­che Gel­der für Flug­hä­fen nur dann als Sub­ven­tio­nen gel­ten, wenn damit kei­ne Ren­di­te erwirt­schaf­tet wer­den kann. Lei­der wird das damit ver­bun­de­ne Prü­fungs­ver­fah­ren auch zukünf­tig nicht trans­pa­rent gestal­tet. Grund­la­ge die­ser Prü­fung auf Ren­ta­bi­li­tät sind dem­nach Wirt­schafts­plä­ne und
Gut­ach­ten, die von den Flug­hä­fen selbst ange­fer­tigt oder in Auf­trag gege­ben wer­den. Hier ist die Gefahr groß, dass die wirt­schaft­li­chen Per­spek­ti­ven der jewei­li­gen Flug­ha­fen­ge­sell­schaft geschönt dar­ge­stellt wer­den. Auf die­se Wei­se könn­ten Sub­ven­tio­nen zu Inves­ti­tio­nen mit angeb­li­cher, lang­fris­ti­ger Ren­di­te umde­kla­riert wer­den. Das ABB plä­diert des­halb dafür, dass die Ren­ta­bi­li­täts­prü­fung von Inves­ti­tio­nen in Flug­ha­fen­pro­jek­te auf dem frei­en Kapi­tal­markt durch wirk­lich unab­hän­gi­ge Unter­neh­men erfol­gen soll.

Bei­spiels­wei­se könn­ten Gel­der, die ein Flug­ha­fen für Inves­ti­tio­nen benö­tigt, nur zu maxi­mal 90 Pro­zent in Form von Steu­er­gel­dern zur Ver­fü­gung gestellt wer­den dür­fen. Min­des­tens 10 Pro­zent der ins­ge­samt benö­tig­ten Gel­der müss­ten vom pri­va­ten Kapi­tal­markt zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die­se pri­va­ten Gel­der dürf­ten nicht durch eine staat­li­che Bürg­schaft oder Ähn­li­ches von Risi­ken frei gestellt wer­den. Bei einer Insol­venz dürf­ten die For­de­run­gen der pri­va­ten Geld­ge­ber nicht vor­ran­gig bedient werden.

Unter sol­chen Bedin­gun­gen wäre eine rea­lis­ti­sche und unab­hän­gi­ge Beur­tei­lung der Ren­ta­bi­li­tät durch pri­va­te Geld­ge­ber zu erwar­ten. Mit dem Leitlinien-Entwurf wird lei­der die Poli­tik der umfang­rei­chen Sub­ven­tio­nen für den Luft­ver­kehr an Regio­nal­flug­hä­fen fort­ge­setzt. So ist beab­sich­tigt, dass der Bau und Aus­bau von Regio­nal­flug­hä­fen (bis 3 Mio Pas­sa­gie­ren pro Jahr) abhän­gig von der Grö­ße mit bis zu 75 Pro­zent aus Steu­er­gel­dern finan­ziert wer­den darf. Das ABB plä­diert statt­des­sen dafür, dass die Bau- und Aus­bau­kos­ten bei allen Flug­hä­fen, unab­hän­gig von ihrer Grö­ße, von den Pas­sa­gie­ren und den Luft­ver­kehrs­ge­sell­schaf­ten voll­stän­dig getra­gen und nicht von den Steu­er­zah­lern sub­ven­tio­niert wer­den. In einem „Übergangs“-Zeitraum von 10 Jah­ren sol­len laut dem EU-Entwurf noch Betriebs­bei­hil­fen mög­lich sein. Damit wür­den noch über einen lan­gen Zeit­raum Steu­er­gel­der für unren­ta­ble Flug­hä­fen ein­ge­setzt. Das ABB plä­diert in sei­ner Stel­lung­nah­me deshalb
dafür, den Über­gangs­zeit­raum für Betriebs­bei­hil­fen auf 5 Jah­re zu verkürzen.

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V.i.S.d.P.:

Mat­thi­as Schu­bert, Tel.: 0151 – 40 13 39 61  | Bernd Ebert Tel: 0172 / 31 02 420
Akti­ons­bünd­nis für ein lebens­wer­tes Berlin-Brandenburg
c/o wegmitflugrouten@Kleinmachnow.de

 

 STELLUNGNAHME DES ABB:
http://www.fluglaermber.de/downloads/stellungnahme-abb-flughafenleitlinie-1.pdf

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