Spendenaufruf – Unterstützen Sie die Arbeit der FBI!
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Konto: Bürgerverein Friedrichshagen e. V.
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Spendenbescheinigungen werden ab 50 € ausgestellt. Bei kleineren Beträgen verwenden Sie den Bank-/Überweisungsbeleg zur steuerlichen Geltendmachung.
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Weiterführende Informationen:
Am 26. Januar präsentierte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Festlegung der Flugverfahren am zukünftigen BER Airport. Demnach soll die sog. Müggelseeroute im zukünftigen Flugbetrieb eine zentrale Rolle spielen, mit zunächst ca. 122 Überflügen pro Tag in einer Höhe ab ca. 1.100 m.
Die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) im Bürgerverein Friedrichshagen e.V. hat vielfältige Anstrengungen unternommen, um die mehrfach geschützte Müggelseeregion, das Erholungsgebiet und angrenzende Stadtteile vor zukünftigen Überflügen zu bewahren.
Auch rechtliche Maßnahmen wurden ergriffen.
Mit der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte (Würzburg/Leipzig) wurden Anträge an das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und das BAF gerichtet, mit der Forderung, die für die Müggelseeregion europarechtlich vorgeschriebenen, aber bislang unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfungen nachzuholen und im Planungsverfahren (noch) zu berücksichtigen. Diese Anträge wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt oder ignoriert.
Im Auftrag der Friedrichshagener Bürgerinitiative hat die Kanzlei Baumann deshalb eine EU-Beschwerde auf den Weg gebracht. In Folge dieser Beschwerde leitete die EU-Kommission am 30.5.2013 das förmliche Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Nach der Festlegung der Flugverfahren durch das BAF wurde am 20.07.2012 nun auch direkt gegen die Müggelseeroute vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Folgende rechtliche Aspekte werden u.a. dabei berücksichtigt: Lärmschutz, Vertrauensschutz, Erholungsgebiet, Wasserschutz, FFH- und Vogelschutz. Die mündliche Verhandlung ist nunmehr für den 11. und 12. Juni 2013 festgesetzt.
Die „Flugrouten“- Klage wird geführt von dem anerkannten Umweltverband Naturfreunde Berlin e.V. und neun privaten Klägern. Der Bürgerverein Friedrichshagen e.V. ist in diesem Verfahren nicht klageberechtigt.
Die Kosten dieses Klageverfahrens können dennoch nur gemeinsam gestemmt werden. Die Funktion des Bürgervereins beschränkt sich an dieser Stelle nur auf die Verwaltung der eingehenden unterstützenden Gelder.
Bitte beachten Sie, dass für Spenden mit dem Verwendungszweck „Klage“ an den Bürgerverein Friedrichshagen e.V., Projektgruppe FBI daher keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden bzw . dass Kleinspenden mit dem Verwendungszweck „Klage“ in der persönlichen Steuererklärung nicht als steuerlich zu begünstigende Zuwendung deklariert werden dürfen.
Bereits für das normale Verfahren in Erster Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg muss mit einem Aufwand von mind. 50.000 € gerechnet werden. Für ein Klageverfahren über mehrere Instanzen betragen die Kosten weit über 100.000 €.
Über die juristischen Schritte werden wir regelmäßig informieren.
Für alle vom Bürgerverein Friedrichshagen e.V. unternommenen rechtlichen Schritte wie z.B. Gutachten, Akteneinsichten, Rechtsberatung, EU-Beschwerden u.ä. nehmen wir gerne Spenden entgegen, für die Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden können. Möchten Sie die Schritte konkret unterstützen, dann vermerken Sie auf der Überweisung: „FBI+rechtliche Schritte“.
Nur gemeinsam können wir es schaffen!
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI)
Projektgruppe des Bürgervereins Friedrichshagen e.V.
Postanschrift: Bölschestr. 87/88, 12587 Berlin,
Telefon (neu ab Mai 2018): 030-88 94 24 69
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