Was hat die Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) bisher gekostet? Dies ist der Titel einer großen Anfrage, die die Piratenfraktion am 29.10.2013 an den Senat gestellt hat. Die große Anfrage umfasst folgende Fragestellungen:
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bisher für den Kauf von Grundstücken für die Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) aufgebracht werden mussten?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für infrastrukturelle Maßnahmen für die Errichtung des BER aufgebracht werden mussten?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für die verkehrliche Anbindung des BER aufgebracht werden mussten?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die von der öffentlichen Hand für infrastrukturelle Maßnahmen für die Errichtung des BER aufgebracht werden mussten und wie hoch ist dabei der Anteil des Landes Berlin?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die von der öffentlichen Hand für die verkehrliche Anbindung des Flughafens BER aufgebracht werden mussten und wie hoch ist dabei der Anteil des Landes Berlin?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht hat?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht hat?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für Gutachten in Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht hat?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die vom Land Berlin für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht wurden?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die vom Land Berlin für Gutachten im Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht wurden?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die vom Land Berlin für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung des BER aufgebracht wurden?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die öffentliche Hand im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Errichtung des BER sowie den dazugehörigen Anhörungsverfahren aufgebracht hat und wie hoch ist dabei der Anteil des Landes Berlin?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten für Gebühren, die die Flughafengesellschaft für das gesamte Genehmigungsverfahren aufgebracht hat und in welcher Höhe bewegen sich die Gebühren, die über diesen Weg an das Land Berlin geflossen sind?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die Flughafen Berlin Brandenburg bisher im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen, die die Errichtung des BER sowie sonstige mit dem Flughafen im Zusammenhang stehende Umstände betreffen, aufgebracht hat?
- In welcher Höhe bewegen sich die Kosten, die die Flughafen Berlin Brandenburg im Zusammenhang mit dem gescheiterten Privatisierungsverfahren (z. B. für Abfindungen, Schadensersatzverpflichtungen) aufgebracht hat?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher für die Errichtung des BER angefallenen Baukosten?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher für die Entschädigung von in Folge des Baus des BER nicht mehr oder nur noch eingeschränkt benutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen, für deren Rückbau und für damit verbundene Ersatzinvestitionen?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher für aktiven und passiven Schallschutz verausgabten Kosten, in welcher Höhe sind bereits Verträge eingegangen und in welcher Höhe bestehen noch rechtlich begründete Ansprüche, die bisher noch nicht geltend gemacht wurden, für die aber die Möglichkeit der Geltendmachung aktuell besteht?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher an Entschädigungen, Beihilfen oder Vertragsstrafen verausgabten Kosten für Verkehrsunternehmen, Mieter, Pächter und sonstige Vertragspartner, die in Folge des nicht zum geplanten Ursprungstermin 3. Juni 2012 erfolgten Inbetriebnahme des BER Ansprüche geltend gemacht haben; in welcher Höhe sind bestehende Verträge oder Vergleichsvereinbarungen bereits abgeschlossen, aber noch nicht beglichen und in welcher Höhe bestehen noch rechtlich begründete Ansprüche, die bisher noch nicht geltend gemacht wurden, für die aber die Möglichkeit der Geltendmachung aktuell fortbesteht?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher bei der Flughafengesellschaft selbst aufgelaufenen internen kalkulatorischen Kosten, die dem Projekt „Bau eines internationalen Großflughafens BBI/BER“ zugeordnet sind?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher angefallenen zusätzlichen Kosten, die dadurch bedingt sind, dass der Verkehrsflughafen Berlin-Tegel nicht wie geplant zum 04. Juni 2012 außer Betrieb gehen konnte, sondern weiterhin an seiner Kapazitätsgrenze arbeitet?
- In welcher Höhe bewegen sich die aufgebrachten Kosten für gekaufte Reserveflächen, die in die bisherige Nutzung noch nicht eingehen?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher angefallene Kosten für den sogenannten „Erhaltungsbetrieb“ des Flughafens BER (regelmäßiges Anfahren/Wartung von Gepäckbändern, Strom- und Energiekosten, Transportgeräten, anderen beweglichen Teilen, der Lüftungs- und Klimatechnik, Beheizung, Betrieb von sog. Geisterzügen, die mit regelmäßigen Leerfahren den Bahnhof des BER durchfahren)?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher angefallenen Kosten für das Marketing bzgl. der nicht stattgefundenen Inbetriebnahme des BER sowie darauf folgende Maßnahmen zur Imagepflege (z. B. eröffnungsvorbereitende Großplakate, Anzeigenserien, die Kommunikation der Eröffnungsverschiebung, diverse Image- und Marketingkampagnen wie Flugfeldpartys, sportliche Wettbewerbe auf der Startbahn, Tage der offenen Baustelle, geführte Fußgänger-, Rad- und Bustouren, Familienfeste etc.)?
- In welcher Höhe bewegen sich die bisher angefallene Kosten für Berater, Juristen und Wirtschaftsprüfer und deren Reisekosten nach Brüssel für die Erstellung und den Plausibilitätsnachweis der Wirtschaftspläne für die beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission?
- Welche Objekte des Flughafens BER wurden über Leasingverträge gesichert, in welcher Höhe bewegen sich die monatlichen Leasingraten pro Objekt und zu welchem Zeitpunkt werden die jeweiligen Objekte in das Eigentum der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH übergehen?
- Wie hoch insgesamt ist der Barwert der eingegangene Zahlungsverpflichtungen bei Leasingverträgen im Zusammenhang mit dem Projekt BER, die mehr als ein Jahr laufen, mit welchem Zinssatz wurde bei dieser Barwertermittlung gerechnet und wie hoch ist der absolute Betrag dieser Zahlungsverpflichtungen insgesamt?
- In welchen Titeln des Landeshaushalts sind seit 1990 alle anteiligen Finanzmittel eingestellt, die bisher in Planung und Bau des BBI/BER geflossen sind und wie ist die Gesamtsumme der Mittel, die bis Oktober 2013 in diesen Haushaltstiteln für Planung und Bau des BBI/BER verausgabt wurden?
- Wie schlüsseln sich die insgesamt bisher für das Projekt BER direkt oder bedingt angefallenen, laufend weiter anfallenden und noch nicht angefallenen, aber zukünftig zu zahlenden Kosten auf die einzelnen benannten Sachverhalte auf und welche mit dem Projekt verbundene sonstigen, in den vorangestellten Fragen nicht enthaltenen Kosten wurden in der Vergangenheit verausgabt und werden voraussichtlich noch anfallen?
- Welche Kosten einschließlich Schuldendienst sind für den Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg bis 2023 kalkuliert?
- Welcher jährliche Umsatz ist nach Businessplan bis 2023 kalkuliert und welche Geschäftstätigkeiten bestimmen mit welchen Anteilen die Umsatzgrößen?
- Welche erforderlichen Kredite in welcher Höhe müssen zu welchem Zeitpunkt bei der EU-Kommission beantragt werden, um das notwendige Kreditvolumen sicherzustellen und welches Kreditvolumen ist derzeit bereits beantragt?
Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald der Senat die hier aufgeführten Fragestellungen der Piraten beantwortet hat.