Hier finden Sie die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil.
Dazu Ralf Müller, Sprecher der Friedrichshagener Bügerinitiative:
Die Bürger fordern ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr, das Umweltbundesamt empfiehlt genau dieses für stadtnahe Flughäfen wie in Schönefeld. Sogar die Fluglärmkommission hat ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr für diesen „unmenschlichen Standort“ (Aussage von Manfred Stolpe) beschlossen.
Die Justiz hat mit dem heutigen Urteil deutlich gemacht, dass die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung hinter den wirtschaftlichen Interessen bei derartigen Infrastrukturprojekten zurückzustehen haben. Dies wird mit dem Begriff des Ermessensspielraums begründet. Dieser Spielraum wird politisch definiert. Somit ist mit dem heutigen Urteil der Spielball in das Feld der Politik zurückgespielt worden. Nun muss die Politik entscheiden, ob auch sie sich hinter dem Begriff des Ermessensspielraums versteckt, oder die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung mit höherem Wert versieht. Die Eigentümergemeinschaft des neuen Flughafens hat die Entscheidungshoheit, jenseits des Gerichtsurteils einen eigenen Maßstab zu definieren. Es ist zu befürchten, dass dies unterlassen wird und wieder von einem „tragfähigen Kompromiss“ gesprochen wird. Wie in frühkapitalistischer Zeit werden gesundheitliche Opferzahlen und Gewinnmaximierung gegeneinander aufgerechnet. Anders als bei dem Flughafen des kalten Krieges in Tegel wird bei dieser Flughafenplanung ohne jede äußere Not gegen die Belange der Bevölkerung entschieden. Es ist also nunmehr an den Bürgern, dieses Flughafenprojekt in seine Schranken zu weisen. Dieses Projekt läuft auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen Bürgern einerseits und Staatsmacht andererseits hinaus – eine Entwicklung, die seit Wackersdorf, Gorleben und Stuttgart 21 eigentlich durch gesellschaftliche Lernprozesse als überwunden gelten sollte. Leider ist dies nicht so, da insbesondere die aktuell handelnden Personen im Politikbetrieb den betreffenden Lernprozess offenkundig verweigern.