Zum Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­rich­tes in Leipzig

Hier fin­den Sie die Pres­se­er­klä­rung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts zum Urteil.

Dazu Ralf Mül­ler, Spre­cher der Fried­richs­ha­ge­ner Bügerinitiative:

Die Bür­ger for­dern ein Nacht­flug­ver­bot von 22:00 bis 06:00 Uhr, das Umwelt­bun­des­amt emp­fiehlt genau die­ses für stadt­na­he Flug­hä­fen wie in Schö­ne­feld. Sogar die Flug­lärm­kom­mis­si­on hat ein Nacht­flug­ver­bot von 22:00 bis 06:00 Uhr für die­sen „unmensch­li­chen Stand­ort“ (Aus­sa­ge von Man­fred Stol­pe) beschlossen.
Die Jus­tiz hat mit dem heu­ti­gen Urteil deut­lich gemacht, dass die gesund­heit­li­chen Belan­ge der Bevöl­ke­rung hin­ter den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen bei der­ar­ti­gen Infra­struk­tur­pro­jek­ten zurück­zu­ste­hen haben. Dies wird mit dem Begriff des Ermes­sens­spiel­raums begrün­det. Die­ser Spiel­raum wird poli­tisch defi­niert. Somit ist mit dem heu­ti­gen Urteil der Spiel­ball in das Feld der Poli­tik zurück­ge­spielt wor­den. Nun muss die Poli­tik ent­schei­den, ob auch sie sich hin­ter dem Begriff des Ermes­sens­spiel­raums ver­steckt, oder die gesund­heit­li­chen Belan­ge der Bevöl­ke­rung mit höhe­rem Wert ver­sieht. Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft des neu­en Flug­ha­fens hat die Ent­schei­dungs­ho­heit, jen­seits des Gerichts­ur­teils einen eige­nen Maß­stab zu defi­nie­ren. Es ist zu befürch­ten, dass dies unter­las­sen wird und wie­der von einem „trag­fä­hi­gen Kom­pro­miss“ gespro­chen wird. Wie in früh­ka­pi­ta­lis­ti­scher Zeit wer­den gesund­heit­li­che Opfer­zah­len und Gewinn­ma­xi­mie­rung gegen­ein­an­der auf­ge­rech­net. Anders als bei dem Flug­ha­fen des kal­ten Krie­ges in Tegel wird bei die­ser Flug­ha­fen­pla­nung ohne jede äuße­re Not gegen die Belan­ge der Bevöl­ke­rung ent­schie­den. Es ist also nun­mehr an den Bür­gern, die­ses Flug­ha­fen­pro­jekt in sei­ne Schran­ken zu wei­sen. Die­ses Pro­jekt läuft auf eine grund­sätz­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Bür­gern einer­seits und Staats­macht ande­rer­seits hin­aus – eine Ent­wick­lung, die seit Wackers­dorf, Gor­le­ben und Stutt­gart 21 eigent­lich durch gesell­schaft­li­che Lern­pro­zes­se als über­wun­den gel­ten soll­te. Lei­der ist dies nicht so, da ins­be­son­de­re die aktu­ell han­deln­den Per­so­nen im Poli­tik­be­trieb den betref­fen­den Lern­pro­zess offen­kun­dig verweigern.

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