+++ UPDATE +++
Hinweis zum weiteren Verfahren in der Klage gegen Änderungen der Planfeststellung für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) – 3/20
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren OVG 6 A 6.18 die mündliche Verhandlung geschlossen. Morgen findet somit keine Sitzung statt.
Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist anberaumt auf
Donnerstag, den 23. Januar 2020, 12.00 Uhr
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute die Klage von vier Gemeinden aus dem Umfeld des Flughafens BER gegen den 31. Änderungsplanfeststellungsbeschluss für den Flughafen als unzulässig abgewiesen. Mit diesem Änderungsbeschluss wird u.a. die Errichtung eines neuen Terminals zur Erweiterung der Abfertigungsanlagen genehmigt.
Der Senat hat entschieden, dass die Gemeinden durch das Änderungsvorhaben nicht in ihren Rechten verletzt sein können. Eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit bzw. ihrer Rechte als Eigentümerinnen kommunaler Wohnungen wäre nur anzunehmen, wenn die Änderung zu einem Anstieg der Lärmbelastung führen würde. Diese Belastung steigt aber nur an, wenn die Zahl der Flugbewegungen zunimmt. Die mit der 31. Änderung der Planfeststellung genehmigte Erweiterung der Abfertigungskapazität des Flughafens legitimiert jedoch nicht die Überschreitung der durch die ursprüngliche Planfeststellung zugelassenen Zahl der jährlichen Flugbewegungen. Sollte es zukünftig zu einer Zunahme des Luftverkehrs über das zugelassene Maß hinaus kommen, haben die davon Lärmbetroffenen nach den Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses 2004 einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Urteil des 6. Senats vom 20. Januar 2020 – OVG 6 A 2.18 –
In dem Verfahren OVG 6 A 6.18 verhandelt der Senat wie angekündigt weiter, da er die gegen den 31. und 27. Planfeststellungsänderungsbeschluss erhobene Klage der Umweltvereinigung für zulässig hält.
Verhandlung vor dem OVG vom 20. bis 23.01.2020; Gemeinden und BVBB klagen gegen die Erweiterung des BER
Vom 20. bis 23.01.2020 gibt es zum BER eine wichtige Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Verhandelt wird:
Zulässigkeit des BER-Masterplan in Bezug auf die vorgesehenen umfangreichen Kapazitätserweiterungen (Bau und Betrieb des Terminal 2 und Weiterbetrieb vom Schönefeld alt, Kapazitäts-Sprung auf rund 60 Mill Passagiere.)
Vom 20. bis zum 23. Januar 2020 will sich das Gericht inhaltlich mit der Klage der Gemeinden und des BVBB beschäftigen.
Beginn 9:30 Uhr!
Die Verhandlung ist öffentlich!
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist leicht mit der S-Bahn zu erreichen. Es befindet sich unmittelbar neben dem S-Bahnhof Zoo in der Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin
Hintergründe zu der Klage hier:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/flughafen-ber-gemeinden-und-verein-klagen-gegen-die-erweiterung-des-ber-li.4550