Brüs­sel und der BER EU-Beschwerde der Ber­li­ner Natur­schutz­ver­bän­de nimmt wei­te­re Hürde

http://berlin.nabu.de/themen/verkehrsprojekte/bbi/15438.html
11. Janu­ar 2013

Im Okto­ber 2011 reich­ten die bei­den Ber­li­ner Natur­schutz­ver­bän­de NABU und Grü­ne Liga gemein­sam mit der Fried­richs­ha­ge­ner Bür­ger­initia­ti­ve Beschwer­de bei der EU ein. Sie mach­ten mas­si­ve Feh­ler und feh­len­de Prüf­be­rich­te bei der Ent­schei­dung über die Flug­rou­ten sowie deren Aus­wir­kun­gen auf Mensch und Natur gel­tend. Nun wur­de durch Medi­en­be­rich­te bekannt, dass die EU-Kommission die Vor­gän­ge rund um den Hauptstadt-Flughafen ähn­lich kri­tisch sieht.

In einer inter­nen Stel­lung­nah­me, die jetzt durch die Medi­en bekannt wur­de, hat­te die EU-Kommission bemän­gelt, dass die Aus­wir­kun­gen der end­gül­ti­gen Flug­rou­ten­fest­set­zung für den Flug­ha­fen Berlin-Brandenburg in recht­lich unzu­läs­si­ger Wei­se bis­her von den Behör­den nicht geprüft wor­den sei­en. Eine erneu­te Durch­füh­rung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie einer Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVP) müss­te durch­ge­führt werden.

Falsch umge­setz­tes EU-Recht

Damit stellt sich die EU-Kommission auf einen Stand­punkt, den auch die EU-Beschwerdeführer von NABU Ber­lin und Grü­ne Liga Ber­lin ver­tre­ten. Mit Hil­fe der Beschwer­de soll eine erneu­te UVP ein­ge­lei­tet wer­den, die abprüft, wie die Schutz­gü­ter Mensch und Natur von den neu­en Flug­rou­ten­va­ri­an­ten betrof­fen sind und wel­che Gegen- und Schutz­maß­nah­men ergrif­fen wer­den müs­sen. Im deut­schen Recht sind UVPs an die jewei­li­ge Bau­maß­nah­me – hier: der BER-Flughafen – gekop­pelt. Das Land Ber­lin argu­men­tiert, dass durch die Ände­rung der Flug­rou­ten die Maß­nah­me als sol­che nicht ver­än­dert wird und daher auch kei­ne erneu­te UVP not­wen­dig sei. Damit stellt es sich offen gegen auch für Deutsch­land gel­ten­des EU-Recht.

 

Etap­pen­sieg

Der NABU Ber­lin freut sich sehr über die vor­läu­fi­ge Posi­tio­nie­rung der EU-Kommission. Zwar ist die end­gül­ti­ge Ent­schei­dungs­fin­dung, ob ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­lei­tet wird oder nicht, noch nicht abge­schlos­sen, aber der NABU hofft, dass die Kom­mis­si­on an die­ser Posi­ti­on auch im wei­te­ren Ver­lauf der Prü­fung fest­hal­ten wird.

 

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