Grüne kündigen Antrag im Abgeordnetenhaus für diese Woche an
Berlin, 21. Februar 2012 – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus und die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI Berlin) fordern den rot-schwarzen Senat und die anderen Flughafeneigentümer auf, unverzüglich alle Maßnahmen zum Schutz der Berlinerinnen und Berliner vor Fluglärm und Abgasen zu ergreifen und sich mit den Ergebnissen eines jetzt publik gewordenen Dokuments des Airport Research Centers vom 8. Dezember 2012 eingehend zu befassen.
Das auf dem Wege der Informationsfreiheitgesetzes bekannt gewordene Schriftstück „Festsetzung Flugverfahren BER – Antwort auf Fragen des BAF“ zeigt, dass die hochbelastete Müggelseeroute verzichtbar ist und ihr Fortfall unter Anwendung differenzierter Separationsregeln am Boden zu Kapazitätseinbußen auf der Nordpiste von lediglich durchschnittlich 3 Prozent führt. Die Wirtschaftlichkeit des Flughafens würde damit nur marginal beeinflusst, während der Berliner Südosten von den negativen Folgen des Flugverkehrs verschont bliebe.
„Wir erwarten vom Land Berlin als Anteilseigner des Flughafens anhand der neuen Sachlage dringend Auskunft darüber, ob bei der Festsetzung der Flugrouten am Flughafen Schönefeld tatsächlich nach dem Grundsatz ‚Sicherheit vor Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit‘ verfahren wurde, oder ob die wirtschaftlichen Interessen einzelner Airlines vor den Gesundheitsschutz der Berliner Bevölkerung gestellt wurden“, erklärt Harald Moritz, Verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. „Des Weiteren erwarten wir, dass Flughafenbetreiber und Anteilseigner noch vor der Inbetriebnahme des Flughafens den abhängigen Parallelbetrieb am BER zulassen. Dazu stellen wir in dieser Woche einen Antrag im Abgeordnetenhaus.“
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hatte sich bei dem federführenden Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg im Zuge des Abwägungsverfahrens zur Routenfeststellung am Flughafen Schönefeld unter anderem über die Realisierbarkeit von Alternativen zu der besonders problematischen Müggelseeroute erkundigt und dieses hatte daraufhin die Flughafengesellschaft um die jetzt publik gewordene Stellungnahme ersucht.
„Das Land Berlin wird sich als Anteilseigner des Flughafens die Frage stellen müssen, ob es alles getan hat, um seine bedeutenden Naherholungs- und Naturschutzgebiete wie den Wannsee und Müggelsee zu schützen. Für Berlins Trinkwassereinzugs- und Schutzgebiet im Südosten der Stadt warnen wir vor irreversiblen Umweltschäden. Auch steht ein europäisch geschütztes, fast 2.000 ha großes Flora-Fauna-Habitat (FFH)– und Special Protected Area (SPA)-Gebiet am Rande dicht besiedelter Wohngebiete nicht nur auf der Kippe, sondern eine Flugroute über dermaßen geschütztes Gebiet ist nach Gemeinschaftsrecht generell widerrechtlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärt dazu der Sprecherrat der FBI.“ Es ist abschließend festzustellen, dass sich die Landesregierungen der Länder Berlin und Branden-burg nicht an die vereinbarte Zielstellung (Z 2) des Landesentwicklungsplanes Flughafenstandort (LEP FS) halten und nunmehr gegen die gesetzlich vereinbarten Schutzziele für die Berliner FFH –Gebiete Spree, Müggelspree, Müggelsee und Teufelsmoor wissentlich verstoßen.
Pressekontakt:
Harald Moritz, MdA, Verkehrspolitischer Sprecher – Straßen- und Luftverkehr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, im Abgeordnetenhaus von Berlin, T: 030-2325 2472, M: 0151 56500990, harald.moritz@gruene-fraktion-berlin.de,
Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI), 030 -95 998 351, M. 0152 518 041 73; fbi.berlin@googlemail.com.