…wurden heute dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses übergeben.
rbb-Abendschaubericht vom 21.11.2013
Wortlaut der Volksinitiative:
Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – Verhandlungen mit Brandenburg. Jetzt!
Das Abgeordnetenhaus von Berlin möge den Senat bzw. die Vertreter des Landes Berlin in der FBB auffordern, unverzüglich Verhandlungen mit den Mitgesellschaftern in der FBB zur Einführung eines Nachtflugverbotes von 22 – 06 Uhr in Tegel, Schönefeld und am künftigen BER aufzunehmen.
Begründung:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat zuletzt am 22.03.2012 (Plenarprotokoll 17/11) das Thema Nachtflugverbot am BER erörtert. Seither haben sich grundlegende neue Fakten ergeben:
- Am 25.5.2012 fordert der 115. Deutschen Ärztetages „den Bundesrat, die Bundesregierung und die Landesregierungen sowie die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) auf, die Bevölkerung in Deutschland nachhaltig und umfassend vor den Folgen des Flugverkehrs durch Flugzeugabgase und Lärmemissionen zu schützen.“ (*1)
- In Brandenburg wurde ein Volksbegehren zum Thema Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am BER von den Bürgern gewonnen. (*2) Die Landesregierung von Brandenburg hat das Volksbegehren angenommen (*3) und ist zu Verhandlungen mit den anderen Anteilseignern des Flughafens BER diesbezüglich bereit.
- Zusätzlich ist in einer Studie der UniversitätMainz, veröffentlicht am 2.7.2013 im European Heart Journal 4 erstmals der unmittelbare wissenschaftliche Nachweis erbracht, wie nächtlicher Fluglärm die Gesundheit beeinträchtigt. (*4)
Fazit: Flugverkehr während der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr ist – insbesondere an stadtnahen Flughäfen – gesundheitsschädlich.
Diese neuen Fakten wurden vom Berliner Abgeordnetenhaus bisher noch nicht im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr erörtert.Die Volksinitiative fordert das Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, sich erneut mit dem Thema Nachtflugverbot von 22 – 6 Uhr zu befassen. Einerseits wird aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein derartiges Nachtflugverbot an allen derzeitigen (Tegel, Schönefeld) und künftigen (BER) Flughäfen gefordert, andererseits mahnt das erfolgreiche Volksbegehren
in Brandenburg zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Bürgerwillen in Berlin und Brandenburg. Daher wird das Berliner Abgeordnetenhaus dazu aufgefordert, die Forderung der Volksinitiative nach sofortigen substantiellen Verhandlungen der Flughafen-Anteilseigner Berlin und Brandenburg über ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu unterstützen.Anlagen/ Dokumentenverweis:
*1 Entschließung 115. Ärztetag
*2 Bekanntgabe endgültiges Ergebnis Volksbegehren 9.1.2013
Zusätzlich verweisen wir an dieser Stelle auch auf die neuen Studien „Prognose der Krankheitskosten und Erkrankungen durch nächtlichen Fluglärm im Umfeld des Flughafens Frankfurt” und des Flughafens Köln/Bonn aus diesem Jahr von Professor Dr. med. Eberhard Greiser. Diese Studien aus dem Jahr 2013 belegen die enormen Krankheitskosten durch nächtlichen Fluglärm im Umfeld von Flughäfen. Diese Kosten werden in den Studien im Raum Frankurt /Main mit 1,5 Mrd. € und in Köln/Bonn mit mehr als 274 Mill. € beziffert.
Fazit: Flugverkehr während der gesetzlichen Nacht von 22 bis 6 Uhr ist – insbesondere an stadtnahen Flughäfen – nicht nur extrem gesundheitsschädlich, sondern bedeutet auch hohe soziale Folgekosten!
Pressemitteilung FBI 21.11.2013:
2013-11-21_PM-FBI_Volksini_Nachtflugverbot_Ueberga
Auszug:
„Die krankmachendeWirkung von Fluglärm ist unbestritten: Bluthochdruck, Herzrasen, Schlaganfälle, Psychosen u. sogar Blutkrebs können die Folge sein“ so Umweltmediziner und HNO-Arzt Prof. Dr. Hans Behrbohm, einer der fünf Vertrauensleute der Volksinitiative.Ralf Müller, ebenso Vertrauensmann der Initiative ergänzt: „Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat zuletzt am 22.03.2012 das Thema Nachtflugverbot am BER erörtert. Seither haben sich grundlegende neue Fakten ergeben.“
Bernd Ebert, Sprecherratsmitglied der FBI und Unterzeichner der Volksinitiative: „Der Flughafen BER liegt in einem der am dichtesten besiedelten Gebiete Deutschlands. Ca. 1,5Millionen Bürgerinnen und Bürger werden vom Fluglärm des BER betroffen sein (ab 40 dB Dauerschallpegel, lt. Deutscher Flugsicherung allein 1.023.000Menschen durch Starts), das sind mehr Menschen, als in der drittgrößten Stadt Deutschlands, München, wohnen. Und im Augenblick weiß niemand, wie lange die Anwohner rund um den Flughafen Tegel den Lärm noch ertragen müssen. Sie haben allemal eine Lärmpause wenigstens in der gesetzlichen Nacht verdient.“
…
Der Präsident des Abgeordnetenhauses prüft nun die Zulässigkeit des Antrags. Nach positiver Prüfung lässt er die Unterschriften und Angaben von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Bezirksämtern überprüfen. Die Senatsverwaltung für Inneres teilt nach 15 Tagen das Ergebnis dem Präsidenten mit. Liegen mindestens 20.000 gültige Unterstützerunterschriften vor, dann muss sich das Abgeordnetenhaus innerhalb von vier Monaten mit der Volksinitiative befassen.
…
Weiterführende Links und Infoportale:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55014/Wie-naechtlicher-Fluglaerm-die-
Blutgefaesse-stresst
http://www.fluglaerm-fakten.de/studien-etc/8-studien/laermkrankheiten/88-studiebeweist-
erstmals-den-krankmachenden-mechanismus-von-fluglaerm
Alexander Dill, Der Luftverkehr ist die weltgrößte und sinnloseste ABM-Maßnahme
http://m.heise.de/tp/artikel/40/40081/1.html?from-classic=1
http://www.uni-mainz.de/presse/56900.php
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. http://www.fluglaerm.de/
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