Versuchen Platzeck und Wowereit für den Betrieb des BER in Schönefeld das Grundgesetz auszuhebeln, nachdem schon bei der Auswahl des menschenfeindlichen Standorts getrickst und getäuscht worden ist?
Samstag, 10. Februar: Behinderung der Inhouse Demo
„ Die Polizei wollte unsere Sprechchöre verbieten. Die Polizei schränkte unsere Bewegungsmöglichkeiten ein. Die Polizei wollte Topfdeckel und anderes Geräuschgerät konfiszieren. Sogar Bußgelder bis zu 5.000 € wurden uns angedroht. Trotzdem konnte Informationsmaterial an die Fluggäste verteilt werden. Und immer wieder hieß es im Chor: Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Ruhe klaut.“
Das berichten die Teilnehmer an der gestrigen Inhouse-Demo um 18:30 Uhr im Terminal A von SXF Schönefeld, bei der die Landesregierung – wahrscheinlich auf Betreiben des Flughafens – fast so viele Polizisten aufgeboten hatte wie Demonstranten anwesend waren. Und das war für die neu zugewiesene kleine Aufstellungsfläche eine ganze Menge!
Donnerstag, 9. Februar: Kurzfristiges Verbot der FBI Demo am zuvor genehmigten Standort
Erst am Donnerstag hatte die Polizei eine künstlerische Aktion von Mitgliedern der Friedrichshagener Bürgerinitiative anlässlich der Berlinale Eröffnung am roten Teppich kurzfristig unter fadenscheinigen Gründen abgesagt. Wir berichteten:
Dienstag; 7. Februar: Polizei schränkt Streckenführung ein und untersagt Kundgebung vor Wowereits Wohnhaus
Und auch um die Streckenführung und den Standort einer Kundgebung mit Fluglärmsimulation vor Wowereits Wohnhaus im Rahmen der nächsten Großdemonstration der Berliner und Brandenburger Bürgerinitiativen am 25. Februar gibt es juristischen Streit. Die Polizei untersagte die Kundgebung vor Wowereits Haus, weil „die Demo eine Verletzung des Schutzes der Privatsphäre sei. Wowereit müsse in der Wohnung „neue Kraft schöpfen“ können. Das Grundgesetz sichere jedem Bürger diesen Schutzraum zu, die Entscheidung sei im Einzelfall Abwägungssache. Senatssprecher Richard Meng sagte, Wowereit wisse nichts von der Demo.“
Die organisierende BI hat Widerspruch eingelegt.
In diesem Zusammenhang ist interessant, was das jüngste ZDF Politbarometer zeigt:
Die Forderung nach weniger Fluglärm und einem wirkungsvollen Nachtflugverbot ist für viele Deutsche nachvollziehbar: 77 Prozent der Bevölkerung haben für diese Anliegen der Demonstranten große Sympathie, 20 Prozent haben das nicht (weiß nicht: drei Prozent).
Dabei sagen mit 81 Prozent der Befragten, dass sie selbst NICHT von Fluglärm betroffen sind, bei 14 Prozent gibt es nach eigenen Angaben Fluglärm, den sie aber nicht als störend empfinden und fünf Prozent leiden zu Hause oder am Arbeitsplatz unter Fluglärm.
Das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ist ein hohes demokratisches Gut und in Deutschland ein GRUNDRECHT (Artikel 8 des Grundgesetzes). Die Bürgerinitiativen werden eine Aufweichung dieser Bürgerrechte nicht hinnehmen.
Auch in einem Flughafen gilt die Demonstrationsfreiheit, so er mehrheitlich der öffentlichen Hand gehört. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden.
Seien Sie dabei auf den nächsten Demonstrationen der Bürgerinitativen:
Freitag, 17. Februar2012, Inhouse Demo Schönefeld, 18:30 Uhr, Terminal A von SXF Schönefeld
Samstag, 25. Februar 2012, Großdemo 14 Uhr, Treffpunkt Gedächtniskirche Kurfürstendamm
Und immer wieder montags, 19 Uhr Montagsdemo auf dem Marktplatz Friedrichshagen
Und wie immer gilt: Jeder bringt zwei mit.