Es war einmal ein Oberbürgermeister….
So fangen Märchen an. Jedoch nicht dieses. Also noch einmal von vorn:
Es IST ein Regierender Bürgermeister, dessen Aussagen implizieren, der Naturschutz in seiner Stadt ginge ihn nichts an. So sagte er in diesem Zusammenhang in diesen Tagen: „Zuständig für die Flugrouten seien die Bundesbehörden.“
Nun ist es aber so, dass er in Wirklichkeit eine ganze Behörde* dafür hat, den Schutz der FFH-Gebiete zu überwachen. Oder anders gesagt und per Definition:
Da Naturschutz in Deutschland Ländersache ist, sind die einzelnen Bundesländer für die Ausweisung von FFH-Gebieten zuständig. https://de.wikipedia.org/wiki/Natura_2000
Es ist also PRIMÄR Wowereits Problem.
Dazu zählt auch, festzustellen, dass hier FFH-Gebiete am Müggelsee** (also in Berlin, der Stadt des erwähnten Bürgermeisters) ohne Umweltverträglichkeitsprüfung überflogen werden. Im Klartext: Das was die Bürger mit eigenem Geld getan haben, nämlich sich bei der EU zu beschweren, hätte eigentlich das Land Berlin tun müssen! Soweit so gut. Nun wär das aber kein Märchen (oder in welcher Posse sind wir eigentlich?), wenn es nicht noch ein Vorspiel gehabt hätte. Und das ging so:
Da war einmal ein Unterbürgermeister, der war der Meinung: Moment mal, kann ja gar nicht sein, einen Flughafen bauen quasi mitten in ein Stadtgebiet und noch dazu in ein Ausflugs- und Erholungsgebiet und obendrein in ein Gebiet, das ein Naturschutzgebiet ist und das alles ohne Prüfung? Und es ergab sich, dass er diese Prüfung einforderte und weil er sie einforderte – und dies zur Not auch auf dem Klageweg durchsetzen wollte, denn es war ein Unterbürgermeister, der noch an Recht und Gesetz glaubte – drohte ihm der Oberbürgermeister, zunächst milde mit erhobenem Zeigefinger: Du, Du, mein Lieber, Du bist ja gar nicht klageberechtigt, Dir fehlt die Zuständigkeit für Dein Gebiet. Um dann recht schnell recht deutlich zu werden: „Sollte der Bezirk dennoch Klage erheben, so sehe ich mich veranlasst, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht gegen Sie einzuleiten.“ Punkt und mit freundlichen Grüßen, Klaus Wowereit, nachzulesen hier: 2004-10-03_Wowereit an BM Köpenick – Drohung Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Klage, verfasst an einem bedeutungsschwangeren Tage (in anderen Jahren wurde an diesem Tag z.b. ein Luftverdichter mit hohem Wirkungsgrad patentiert, der Berliner Fernsehturm eröffnet, die Einführung von Sonderziehungsrechten als künstliche Währung ins internationale Finanzsystem beschlossen, Willy Brandt als Nachfolger des verstorbenen Otto Suhr zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt und, achja,: die neuen Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR treten der Bundesrepublik Deutschland bei und somit wurde dieser Tag zum Nationalfeiertag. http://de.wikipedia.org/wiki/3._Oktober).
Und da sie noch nicht gestorben sind, wird das Märchen bei Gelegenheit weiter erzählt. Denn nach nun so vielen Jahren geht es nicht nur immer noch um Flora und Fauna, sondern auch um Menschen, oder schöner gesagt: um Bürger. Und da wird es dann ganz besonders spannend. Sagte unser Oberbürgermeister doch auch gerade: „Die BRD wird in diesem Verfahren ihre Position vertreten und sie können ganz sicher sein, dass dies nicht zum Schaden des FLUGHAFENstandortes Berlin-Brandenburg sein wird”. Aha, sagt sich der Märchenerzähler, nicht zum Schaden des Flughafenstandortes also… und fragt sich: Was genau ist eigentlich ein BÜRGERmeister? Und um welche Interessen zu vertreten ist der eigentlich mal gewählt worden? Und was genau für einen Eid hat er geschworen? Fragen über Fragen … aber dazu ein anderes Mal mehr.
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* Der Name NATURA 2000 steht für ein europaweites zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete, das aus den Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der „Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie“ von 1992 und denen nach der Vogelschutzrichtlinie (SPA – Special Protected Area) von 1979 besteht. Es soll den Fortbestand von Lebensraumtypen und Arten, die für die jeweiligen europäischen Regionen charakteristisch sind, dauerhaft sichern und die biologische Vielfalt in Europa bewahren. Die Verantwortung liegt in den Händen aller EU-Mitgliedstaaten. Im föderalen Deutschland übernehmen die einzelnen Bundesländer diese Aufgabe. www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/natura2000/index.shtml
** Es wird gegen vier europäische Richtlinien verstoßen:
1. Umweltverträglichkeitsprüfung ( alle Schutzgüter)
2. FFH- (Flora-Fauna-Habitat) -Richtlinie
3. SPA- Richtlinie (Vogelschutz-RL)
4. Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die seit dem Jahr 2000 durch alle Länder Europas umgesetzt werden muss, mit dem Ziel, dass sich die Qualität des Gewässers NICHT verschlechtert, sondern nur verbessert.
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Abdruck und Vervielfältigung des Märchens ausdrücklich, jedoch nur ohne Kürzung und mit Quellenangabe „fbi“, erlaubt.
FBI-Friedrichshagener Bürgerinitiative
Juni 2013