Berlin-Friedrichshagen, 31.5.2013
Statement FBI:
Zur aktuellen Berichterstattung über das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepulik Deutschland erklärt die FBI
Die FBI hält es für unverantwortlich, wenn Umwelt- und Lärmschutzbelange von interessierten Kreisen in den Medien erneut gegeneinander ausgespielt werden. Die Müggelseeroute endet nicht in der Natur- und Wasserschutzregion Müggelsee, sondern führt direkt in dicht besiedelte Berliner Stadtgebiete. Die Müggelseeroute hat daher 10 mal mehr vom Fluglärm betroffene Menschen, als jede andere Route am BER, selbst nach Angaben der Deutschen Flugsicherung. Diese spricht von rund 850.000 neu verlärmten Bürgerinnen und Bürgern.
Bei Wegfall der Müggelseeroute werden daher weniger Menschen vom Fluglärm betroffen. Und weil dies so ist, wird die Müggelseeroute auch vor Gericht beklagt. So gibt es durchaus Möglichkeiten über dünn besiedeltes Gebiet zu fliegen, jedoch behauptet das Bundesamt für Flugsicherung (BAF), dass weniger belastende Routen zusätzliche Navigationshilfen erfordern würden, wozu sie keinen Auftrag vom Brandenburger Infrastrukturministerium (MIL) hätten.
Es ist unanständig, das ausgerechnet von den Kreisen, die den Flughafen in dichtbesiedeltes Gebiet gesetzt haben und dabei jegliche Gefahren für Menschen, Trinkwasser und Umwelt ausgeblendet haben, nun auf die Fluglärmbelastung hingewiesen wird.
Die Verantwortung für die extrem hohe Belastung durch Fluglärm und andere Emissionen in der BER-Umgebung tragen nicht die Anwohner sondern die Politiker, die diesen falschen Standort gewählt haben.
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Gemeinsame Presseerklärung von Bürgerverein Friedrichshagen e.V., NABU Landesverband Berlin e.V. und GRÜNE LIGA Berlin e.V. sowie der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte vom heutigen Tage:
Die Kommission der Europäischen Union hat am 30.5.2013 bekannt gegeben, dass sie wegen der Neufestlegung der Flugverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten wird.
Grund hierfür ist, dass nach deutschem Recht die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei einer Festlegung von Flugverfahren, die von ursprünglichen Annahmen abweicht, nicht vorgesehen ist. Die Kommission folgt damit den von der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte im Auftrag des Bürgervereins Friedrichshagen e.V., des NABU Landesverband e.V. und der GRÜNE LIGA Berlin e.V vorgetragenen Argumenten und beanstandet die deutsche Rechtslage.
Frau Dr. Sigrid Strachwitz, Vorsitzende des Bürgervereins Friedrichshagen e.V., begrüßt die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens: „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung. Die Mitglieder unseres Vereines sind allesamt von den neuen Flugverfahren betroffen. Wir haben uns seit der Verkündung der neuen Flugroutenvarianten erfolglos sowohl an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als auch an die Planfeststellungsbehörde gewandt und uns bemüht, diese dazu zu bewegen, die notwendigen Umweltprüfungen durchzuführen. Die deutschen Behörden sahen hierfür allerdings keine Veranlassung, obwohl unsere Rechtsanwaltskanzlei ausführlich die europarechtlichen Bedenken dargestellt hat. Auch hier gilt ein weiteres Mal, dass beim Flughafen Berlin-Brandenburg erst die Bürger dafür sorgen müssen, dass Recht und Gesetz gelten. Zur Not eben mithilfe der EU-Kommission.“
Frau Anja Sorges, Geschäftsführerin des NABU Landesverband Berlin e.V., betont die grundsätzliche Bedeutung des Vertragsverletzungsverfahrens: „Der NABU Landesverband Berlin e.V. hat den neuen Flugverfahren und der Art und Weise
ihrer Festlegung von Anfang an kritisch gegenübergestanden. Zur Einreichung der Beschwerde bei der EU-Kommission haben wir uns aber auch deshalb entschlossen, weil eine Festlegung von Flugverfahren ohne Umweltprüfung, wie wir sie im Falle des Flughafens Berlin Brandenburg erleben mussten, ganz generell nach deutschem Recht zulässig ist. Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU-Kommission unserer Auffassung, dass alle Auswirkungen eines Flughafenausbaus – und damit auch die erst durch die spätere Flugverfahrensfestlegung zu Tage tretenden – in einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer FFH- Verträglichkeitsprüfung bewertet werden müssen, nun in dieser Deutlichkeit beipflichtet.“
Herr Stefan Richter, Geschäftsführer der Grünen Liga Berlin e.V., ergänzt: „Die nach dem Europarecht vorgeschriebenen Umweltprüfungen sind keine bloßen Formalien, die es abzuhandeln gilt. Vielmehr dienen sie gerade der vorausschauenden Bewertung der Auswirkungen umweltschädigender Projekte und haben damit für die Zulassungsentscheidung eine ganz wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es sehr konsequent, dass die EU-Kommission die Vorgehensweise am Flughafen Berlin-Brandenburg, wo stark belegte Abflugrouten plötzlich über geschützte Natura-2000-Gebiete und Trinkwasserschutzgebiete geführt werden sollen, nicht akzeptiert. Wir begrüßen daher das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland und erwarten davon eine Stärkung des Umwelt- und Naturschutzes in Deutschland.“
Rechtsanwältin Franziska Heß (Fachanwältin für Verwaltungsrecht), die die Beschwerdeverfahren zur EU-Kommission als auch das derzeit anhängige Klageverfahren gegen die so genannte „Müggelseeroute“ rechtlich betreut, erläutert die Folgerungen aus der Entscheidung der EU-Kommission: „Für uns ist es ein ganz wichtiges Signal, dass die EU-Kommission wegen der Unvereinbarkeit des deutschen Luftverkehrsrechts mit Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Für uns ist dies gleichzeitig die Bestätigung, dass vor Festlegung eines Flugverfahrens über den Müggelsee zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung hatte durchgeführt werden
müssen. Die diesbezüglich vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im anhängigen Klageverfahren vertretene Rechtsauffassung, eine solche Prüfung sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich, wird ersichtlich von der EU-Kommission nicht geteilt. Nach den eindeutigen Verlautbarungen der EU-Kommission gehen wir davon aus, dass das
Vertragsverletzungsverfahren auch in eine Klage zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg münden wird, sofern der deutsche Gesetzgeber hier die entsprechenden deutschen Vorschriften nicht freiwillig anpasst.“
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