Die Bürgerinitiative „Stoppt Fluglärm in Liederbach“ bei Frankfurt hat einen MUSTERTEXT für Schreiben an politische Entscheidungsträger entworfen und bittet alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter, mit Schreiben an die politischen Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen, um diese Änderung zu verhindern. Diese Verordnung ist ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen.
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Liebe Mitstreiter/innen,
ohne dass es bisher in den Medien viel Beachtung gefunden hat, wurde am 01.12.2011 von der EU-Kommission eine Betriebsbeschränkungsverordnung vorgestellt, die noch von dem EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedet werden muss.
Sollte die Verordnung abgesegnet werden, können Betriebsbeschränkungen an Flughäfen – wie etwa ein Nachtflugverbot – von der EU aufgehoben werden.
Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht im Frühjahr für den Frankfurter Flughafen ein Start- und Landeverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr ausspricht, kann die EU diese nationale Regelung dann ausser Kraft setzen.
Bitte setzen Sie sich daher dafür ein, dass die Betriebsbeschränkungsverordnung nicht verabschiedet wird und wenden Sie sich an den EU-Abgeordneten und wahrscheinlich nächsten Präsidenten des EU-Parlaments Martin Schulz sowie an den Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer.
Einen entsprechenden Mustertext finden Sie unten.
Freundliche Grüße
Stoppt Fluglärm in Liederbach
www.fluglaerm-liederbach.de
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Der MUSTERTEXT lautet:
Sehr geehrter Herr Schulz,
sehr geehrter Herr Ramsauer,
mit Entsetzen habe ich den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Ratsdok. 18010/11 – gelesen.
Danach wird es in das Ermessen der EU gestellt
– Betriebszeitbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm aufzuheben, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen.
– Aus Gründen der Vernetzung der europäischen Flughäfen Betriebszeitbeschränkungen aufzuheben.
– Bei Lärmminderungsmaßnahmen und Betriebszeitbeschränkungen primär die Kosteneffizienz zu berücksichtigen. Bei der Kosteneffizienz werden Gesundheitsschädigungen und Eigentumsverluste der Fluglärmbetroffenen nicht berücksichtigt. Auch bei der Forderung nach Ausgewogenheit wird niemals Gesundheit gegen Wirtschaftlichkeit abgewogen.
Wenn es nationale Gesetzgebungen geben sollte, die dies tun, können diese von der EU ausgehebelt werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist damit ungeeignet, die berechtigten Interessen der Anwohner – insbesondere auf Nachtruhe – durchzusetzen. Hier wird zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger der Profit der Luftverkehrsindustrie in den Vordergrund gestellt.
Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, damit die Verordnung in dieser Form nicht verabschiedet wird. Dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm muss Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden!
Ich bitte Sie darum mir mitzuteilen, was Sie dazu unternehmen und welche Ergebnisse Sie dabei erzielen konnten.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits vorab sehr.
Mit freundlichen Grüßen
….
Die e-mail-Adressen lauten:
martin.schulz@europarl.europa.eu
peter.ramsauer@bundestag.de
Hier finden Sie Musterbriefe als PDF:
Briefpostalisch_Betriebsbeschr_EU_Schulz
Briefpostalisch_Betriebsbeschrr_EU_Ramsauer