Mus­ter­brie­fe gegen Ände­rung der Betriebs­be­schrän­kungs­ver­ord­nung der EU-Kommission

Die Bür­ger­initia­ti­ve „Stoppt Flug­lärm in Lie­der­bach“ bei Frank­furt hat einen MUSTERTEXT für Schrei­ben an poli­ti­sche Ent­schei­dungs­trä­ger ent­wor­fen und bit­tet alle Mit­strei­te­rin­nen und Mit­strei­ter, mit Schrei­ben an die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­ger Ein­fluss zu neh­men, um die­se Ände­rung zu ver­hin­dern. Die­se Ver­ord­nung ist unge­eig­net, die berech­tig­ten Inter­es­sen der Anwoh­ner – ins­be­son­de­re auf Nacht­ru­he – durchzusetzen.

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Lie­be Mitstreiter/innen,

ohne dass es bis­her in den Medi­en viel Beach­tung gefun­den hat, wur­de am 01.12.2011 von der EU-Kommission eine Betriebs­be­schrän­kungs­ver­ord­nung vor­ge­stellt, die noch von dem EU-Parlament und dem EU-Rat ver­ab­schie­det wer­den muss.

Soll­te die Ver­ord­nung abge­seg­net wer­den, kön­nen Betriebs­be­schrän­kun­gen an Flug­hä­fen – wie etwa ein Nacht­flug­ver­bot – von der EU auf­ge­ho­ben werden.

Selbst wenn das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt im Früh­jahr für den Frank­fur­ter Flug­ha­fen ein Start- und Lan­de­ver­bot von 23.00 bis 5.00 Uhr aus­spricht, kann die EU die­se natio­na­le Rege­lung dann aus­ser Kraft setzen.

Bit­te set­zen Sie sich daher dafür ein, dass die Betriebs­be­schrän­kungs­ver­ord­nung nicht ver­ab­schie­det wird und wen­den Sie sich an den EU-Abgeordneten und wahr­schein­lich nächs­ten Prä­si­den­ten des EU-Parlaments Mar­tin Schulz sowie an den Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Peter Ramsauer.

Einen ent­spre­chen­den Mus­ter­text fin­den Sie unten.

Freund­li­che Grüße
Stoppt Flug­lärm in Liederbach
www.fluglaerm-liederbach.de

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Der MUSTERTEXT lautet:

Sehr geehr­ter Herr Schulz,
sehr geehr­ter Herr Ramsauer,

mit Ent­set­zen habe ich den „Vor­schlag für eine Ver­ord­nung des Euro­päi­schen Par­la­men­tes und des Rates über Regeln und Ver­fah­ren für lärm­be­ding­te Betriebs­be­schrän­kun­gen auf Flug­hä­fen der Uni­on im Rah­men eines aus­ge­wo­ge­nen Ansat­zes sowie zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 2002/30/EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates“ – KOM(2011)828 endg.; Rats­dok. 18010/11 – gelesen.

Danach wird es in das Ermes­sen der EU gestellt
– Betriebs­zeit­be­schrän­kun­gen zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor Flug­lärm auf­zu­he­ben, wenn sie den Wett­be­werb beeinträchtigen.
– Aus Grün­den der Ver­net­zung der euro­päi­schen Flug­hä­fen Betriebs­zeit­be­schrän­kun­gen aufzuheben.
– Bei Lärm­min­de­rungs­maß­nah­men und Betriebs­zeit­be­schrän­kun­gen pri­mär die Kos­ten­ef­fi­zi­enz zu berück­sich­ti­gen. Bei der Kos­ten­ef­fi­zi­enz wer­den Gesund­heits­schä­di­gun­gen und Eigen­tums­ver­lus­te der Flug­lärm­be­trof­fe­nen nicht berück­sich­tigt. Auch bei der For­de­rung nach Aus­ge­wo­gen­heit wird nie­mals Gesund­heit gegen Wirt­schaft­lich­keit abgewogen.

Wenn es natio­na­le Gesetz­ge­bun­gen geben soll­te, die dies tun, kön­nen die­se von der EU aus­ge­he­belt werden.

Der Vor­schlag der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on ist damit unge­eig­net, die berech­tig­ten Inter­es­sen der Anwoh­ner – ins­be­son­de­re auf Nacht­ru­he – durch­zu­set­zen. Hier wird zu Las­ten der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Pro­fit der Luft­ver­kehrs­in­dus­trie in den Vor­der­grund gestellt.

Bit­te machen Sie Ihren Ein­fluss gel­tend, damit die Ver­ord­nung in die­ser Form nicht ver­ab­schie­det wird. Dem Schutz der Bevöl­ke­rung vor Flug­lärm muss Vor­rang vor den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen ein­ge­räumt werden!

Ich bit­te Sie dar­um mir mit­zu­tei­len, was Sie dazu unter­neh­men und wel­che Ergeb­nis­se Sie dabei erzie­len konnten.
Für Ihre Bemü­hun­gen bedan­ke ich mich bereits vor­ab sehr.

Mit freund­li­chen Grüßen
….

Die e-mail-Adressen lauten:
martin.schulz@europarl.europa.eu
peter.ramsauer@bundestag.de

Hier fin­den Sie Mus­ter­brie­fe als PDF:
Briefpostalisch_Betriebsbeschr_EU_Schulz
Briefpostalisch_Betriebsbeschrr_EU_Ramsauer

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