Zahlreiche Privatgrundstücke, unter anderem am Müggelsee, an der Müggelspree, im Erpetal und in Rahnsdorf, wurden von der Berliner Verwaltung zu “ vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten“ deklariert. Für diese Gebiete, die laut Wasserhaushaltsgesetz am Jahresende festgesetzt werden sollen, gelten besondere Vorschriften: Laut Paragraf 78 des Gesetzes besteht für die deklarierten Gebiete ein Verbot, dort dauerhaft Gegenstände abzulegen, die im Überflutungsfall den Wasserabfluss behindern bzw. fortgeschwemmt werden könnten. Das bedeutet, dass Privatgrundstücke in den deklarierten Gebieten ab sofort nur noch per Ausnahmegenehmigung bebaut werden dürfen. Selbst das Anpflanzen einer Hecke bedarf nun einer Genehmigung. Bekannt gemacht wurde dieser Sachverhalt nicht etwa von der zuständigen Behörde, sondern durch einen Artikel in der Berliner Morgenpost vom 29.07.2013.
Bürgerinformationen sind Fehlanzeige
Obwohl die betroffenen Grundstücke nun drastisch an Wert verlieren, hält es die Berliner Senatsverwaltung nicht für nötig, die betroffenen Bürger ausreichend zu informieren, z. B. durch ein persönliches Anschreiben. Bei der einzigen Informationsveranstaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz an der Hochschule für Technik und Wirtschaft im Juni 2013 erschienen daher lediglich 50 Bürger. Aus dem Artikel der Berliner Morgenpost ging klar hervor, dass es sich dabei keineswegs um Desinteresse der Bürger handelt:
„Wir haben die Sache bewusst nicht publik gemacht“, gestand Matthias Rehfeld-Klein vom Fachbereich Wasserwirtschaft damals dem erstaunten Publikum, „sonst werden wir von Anfragen überrollt und kriegen die Sache nie unter Dach und Fach.“
Informationen zu den neuen Überschwemmungsgebieten finden sich lediglich versteckt auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Da gerade viele ältere Leute das Internet nicht nutzen, haben sie nur wenig Möglichkeiten, sich zu informieren.
Bei den betroffenen Flurstücken handelt es sich keineswegs nur um Besitzer von Villengrundstücken, sondern um ganz normale Wohnhäuser und Wochenendgrundstücke bzw. Kleingartenanlagen, wie Kuckucksnest und Müggelspreeufer, die eigentlich dauerhaft als Wochenendgrundstücke gesichert werden sollten.
Wie auch schon bei der Planung des BER deutlich wurde, scheint es ein übliches Vorgehen der Berliner Behörden zu sein, im Vorfeld solcher Neuregelungen die betroffenen Bürger bewusst nicht zu informieren, um Anträge, Gesetze und Verordnungen unbehelligt von jeglicher Bürgerbeteiligung zu beschliessen und die Betroffenen anschließend vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Weitere Informationen zu den neu deklarierten Überschwemmungsgebieten:
- Berliner Morgenpost vom 29.07.2013: Neues Gesetz – Berliner Ufergrundstücke verlieren drastisch an Wert
- Ist Ihr Grundstück ebenfalls betroffen? – Hier finden Sie Informationen und Karten zu den Überschwemmungsgebieten
- Telefonnummer des VDGN – Verband Deutscher Grundstücksnutzer – bei dem sich die Betroffenen ( auch Nichtmitglieder) informieren können: Tel 030-514 88 80
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. VIII, Integrativer Umweltschutz -Wasserbehörde –, Brückenstraße 6 in 10179 Berlin
vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 9025-2003 oder 9025-2064