Würzburg, den 26.02.2014
Nach Presseberichten hat der Geschäftsführer der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB), Hartmut Mehdorn, die zuständige gemeinsame Luftfahrtbehörde der Länder Brandenburg und Berlin für ihre Forderung kritisiert, den lärmbetroffenen Bürgern vor einer Teilinbetriebnahme des künftigen Großflughafens BER ausreichend Zeit zur Realisierung der Schallschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden zur Verfügung zu stellen; deswegen werde sich die Inbetriebnahme des BER weiter verzögern. Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, widersprach prompt und betonte, dass auch in puncto Lärmschutz die Auffassung der Landesregierung und die Rechtslage einhundertprozentig kongruent seien und es vorläufigen Flugbetrieb auch auf der Südbahn erst geben könne, wenn für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger Schallschutz in vorgesehenem Maße gewährleistet sei.
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) Würzburg, der die Betroffenen des Flughafens vertritt, begrüßt die Haltung der Landesregierung:
„Auch wenn es den anstehenden Landtagswahlen im Land Brandenburg geschuldet sein mag, ist die konsequente Haltung der Landesregierung in Brandenburg, eine Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg nicht zuzulassen, ohne dass die Betroffenen zumindest die Möglichkeit haben, rechtzeitig für Schallschutz zu sorgen, zu begrüßen. Bemerkenswert ist, dass die Flughafengesellschaft nach wie vor die Schuld für eine verzögerte Inbetriebnahme ausschließlich bei anderen sucht. Dabei liegt es in ihrer Verantwortung, dass die Umsetzung des Schallschutzprogramms von 2006-2013 praktisch nicht vorangekommen ist.“
Für Rechtsanwalt Baumann ist die Haltung von FBB-Geschäftsführer Hartmut Mehdorn völlig unverständlich.
„Hätte die FBB nicht versucht, die Betroffenen in rechtswidriger Weise mit einem unzureichenden Schallschutz abzuspeisen, könnten längst alle Betroffenen mit Schallschutz versorgt sein. Dass wir für die betroffenen Anlieger erst die 590 Millionen € Schallschutz einklagen mussten hat sich die FBB selbst zuzuschreiben; Herr Mehdorn verlor dabei nicht nur den Prozess, sondern auch viel Zeit, die jetzt fehlt! Auch die sonstigen Hinderungsgründe für eine Inbetriebnahme, wie das Planungschaos und die Verfehlung der Anforderung beim Brandschutz, gehen allein auf das Konto der FBB. Deshalb hatte ich bereits im letzten Jahr prognostiziert, dass der Flughafen Berlin-Brandenburg vor dem Jahr 2016 nicht in Betrieb gehen wird. Herr Mehdorn wäre gut beraten, sich nunmehr auch um die finanziellen Folgen seines Handelns zu kümmern.“
Frau Rechtsanwältin Franziska Hess (Fachanwältin für Verwaltungsrecht), Leipzig, welche die Korrespondenz über die Binnenmarktkonformität der bisherigen Beihilfen mit der der EU-Kommission geführt hat, sieht die finanzielle Zukunft des Flughafens BER als gefährdet an:
„Wie die FBB zuletzt im Untersuchungsausschuss für den Flughafen Berlin-Brandenburg zugeben musste, entsteht durch die Verzögerung der Inbetriebnahme jeden Monat ein Schaden in Höhe von 37 Millionen €. Bis 2016 wird deshalb wohl nochmals eine weitere Milliarde Euro an Verlust auflaufen. Hat Brüssel bisher die Finanzzuschüsse der staatlichen Anteilseigner gebilligt, sieht die Prognose für die Zukunft hier weniger rosig aus. In den am 20.02.2014 verkündeten neuen Leitlinien für die Beihilfen für Flughäfen sind zulässige Beihilfehöchstintensitäten in Abhängigkeit von der Größe des Flughafens festgelegt.“
Dr. Helmut Jahne, Mitglied der Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI), die gemeinsam mit der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte schon mehrfach Anfragen an die EU-Kommission betreffend die Beihilfeverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg gerichtet hat, ergänzt:
„Gerade die finanzielle Seite des Planungschaos beim BER ist noch lange nicht vollständig aufgearbeitet. Die FBB ist sich ihrer Verantwortung als vom Steuerzahler finanzierte Flughafenbetreiberin offenbar nicht vollständig bewusst. Anders ist es kaum erklärlich, dass die Gesellschaft durch die von ihr zu verantwortenden Verzögerungen bei der Umsetzung der Schallschutzprogramms selbst den Grund dafür liefert, warum eine Inbetriebnahme weiter verschoben werden muss. Wir werden nun bei der EU-Kommission nachfragen, wieviel Geld des Steuerzahlers eigentlich noch in dieses Projekt gepumpt werden darf.“
gez. RA W. Baumann/Fachanwalt f. Verwaltungsrecht
Presseerklärung vom heutigen Tage zum Thema_ Flughafen BER – später und teurer
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