Pres­se­info des BVBB: Annah­me des Volk­be­geh­rens durch Rot-Rot ist wahl­kampf­tak­ti­sches Theater

Der BVBB wer­tet die “plötz­li­che” Ein­sicht von Platz­eck (SPD) sowie sei­ner rot-roten Lan­des­re­gie­rung, das Volks­be­geh­ren für ein Nacht­flug­ver­bot am BER anneh­men zu wol­len, als die Fort­set­zung einer ver­lo­ge­nen Poli­tik, weil es im Ergeb­nis für den Schutz der Bevöl­ke­rung fol­gen­los blei­ben wird.

Die blo­ße Ankün­di­gung der Absicht, ein Nacht­flug­ver­bot durch­set­zen zu wol­len, ist ein trans­pa­ren­tes wahl­tak­ti­sches Manö­ver. Auf per­fi­de Wei­se spie­len SPD und Lin­ke mit den Ängs­ten der Betrof­fe­nen, indem sie ihnen nun Hoff­nun­gen auf eine erträg­li­che­re Zukunft im Umfeld des BER machen – die sie weder zu erfül­len beab­sich­ti­gen bzw. die­ses über­haupt vermögen.

Platz­eck und sei­ne Koali­tio­nä­re wis­sen genau, dass nicht die Zustim­mung der Gesell­schaf­ter  für eine Aus­wei­tung des Nacht­flug­ver­bots erfor­der­lich ist, son­dern dass sie zu aller­erst die Bun­des­re­gie­rung dafür mit ins Boot holen müss­ten. Denn aus­weis­lich eines Gut­ach­tens des Par­la­men­ta­ri­schen Bera­tungs­diens­tes des Land­tags von Bran­den­burg vom 6. April 2011 über die Ein­füh­rung eines Nacht­flug­ver­bots am BER gilt:

“Zu beach­ten ist im Übri­gen stets, dass das MIL als Exe­ku­ti­ve im Wege der Auf­trags­ver­wal­tung des Bun­des gem. Art. 85 Abs. 1 i. V. m. Art. 87d Abs. 2 GG tätig wird. Hier­nach kann die Bun­des­re­gie­rung in wei­tem Umfang von ihrem Wei­sungs­recht gem. Art. 85 Abs. 3 GG Gebrauch machen. “

Für eine glaub­haf­te Unter­stüt­zung des Volks­be­geh­rens hät­te Platz­eck durch­aus vom hoheit­li­chen Recht Gebrauch machen und inso­fern Tat­sa­chen schaf­fen kön­nen, denn das o.g. Gut­ach­ten des Par­la­men­ta­ri­schen Diens­tes sagt auch:

„Der bestands­kräf­ti­ge PFB sowie der PEB (…) kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen durch das hier­für zustän­di­ge MIL geän­dert werden.

Zum einen kommt eine Ände­rung in Betracht, wenn die Vor­aus­set­zun­gen des im PFB selbst ent­hal­te­nen Ände­rungs­vor­be­halts grei­fen. Dies ist v. a. dann denk­bar, wenn durch Ände­run­gen der Flug­rou­ten gem. § 27a Luft­VO sich Ände­run­gen in den Lärm­aus­wir­kun­gen des Flug­ha­fens erge­ben oder sich sonst die Lärm­be­las­tung um mehr als 2 dB (A) erhöht. Dies kann etwa durch eine Zunah­me der Flug­be­we­gun­gen und/oder durch den ver­mehr­ten Ein­satz beson­ders lau­ter Flug­zeug­ty­pen geschehen.“

Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Ram­sau­er wäre dann im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes die Rol­le des schwar­zen Peters zuge­fal­len, der über die Auf­trags­ver­wal­tung des Bun­des  alles Vor­he­ri­ge zunich­te hät­te machen müs­sen. Aber soweit woll­te Rot-Rot bei die­ser Augen­wi­sche­rei nicht gehen.

Auch die bran­den­bur­gi­sche CDU drückt sich um ein­deu­ti­ge Ent­schei­dun­gen, wenn sie for­dert, dass „  Der BER (…) einen Nacht­ru­he­kom­pro­miss für die Regi­on (braucht), der dem Drei­klang Lärm­schutz – Sicher­heit – Wirt­schaft­lich­keit gerecht wird. Bran­den­burg braucht einen wirt­schaft­lich erfolg­rei­chen und gesell­schaft­lich akzep­tier­ten Flug­ha­fen.“  Denn  das selbst in Auf­trag gege­be­ne fach­pla­ne­ri­sche „Gut­ach­ten zur Zukunft des Inter­na­tio­na­len Flug­ha­fens Ber­lin Bran­den­burg (BER)“ beschei­nigt, dass dies am Stand­ort Schö­ne­feld unmög­lich ist.

Der BVBB bleibt dabei: Ursa­che alle Übels ist der fal­sche Stand­ort Schö­ne­feld. Für den BVBB bleibt der  2. Pas­sus  des Volks­be­geh­rens nach wie vor hand­lungs­lei­tend, weil nicht der Kampf gegen die Sym­pto­me eines fal­schen Stand­or­tes son­dern nur der Kampf gegen die Ursa­che, näm­lich gegen den fal­schen Stand­ort  der Regi­on zu einem entwicklungs- und zukunfts­fä­hi­gen Flug­ha­fen verhilft.

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