Der BVBB wertet die “plötzliche” Einsicht von Platzeck (SPD) sowie seiner rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am BER annehmen zu wollen, als die Fortsetzung einer verlogenen Politik, weil es im Ergebnis für den Schutz der Bevölkerung folgenlos bleiben wird.
Die bloße Ankündigung der Absicht, ein Nachtflugverbot durchsetzen zu wollen, ist ein transparentes wahltaktisches Manöver. Auf perfide Weise spielen SPD und Linke mit den Ängsten der Betroffenen, indem sie ihnen nun Hoffnungen auf eine erträglichere Zukunft im Umfeld des BER machen – die sie weder zu erfüllen beabsichtigen bzw. dieses überhaupt vermögen.
Platzeck und seine Koalitionäre wissen genau, dass nicht die Zustimmung der Gesellschafter für eine Ausweitung des Nachtflugverbots erforderlich ist, sondern dass sie zu allererst die Bundesregierung dafür mit ins Boot holen müssten. Denn ausweislich eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags von Brandenburg vom 6. April 2011 über die Einführung eines Nachtflugverbots am BER gilt:
“Zu beachten ist im Übrigen stets, dass das MIL als Exekutive im Wege der Auftragsverwaltung des Bundes gem. Art. 85 Abs. 1 i. V. m. Art. 87d Abs. 2 GG tätig wird. Hiernach kann die Bundesregierung in weitem Umfang von ihrem Weisungsrecht gem. Art. 85 Abs. 3 GG Gebrauch machen. “
Für eine glaubhafte Unterstützung des Volksbegehrens hätte Platzeck durchaus vom hoheitlichen Recht Gebrauch machen und insofern Tatsachen schaffen können, denn das o.g. Gutachten des Parlamentarischen Dienstes sagt auch:
„Der bestandskräftige PFB sowie der PEB (…) können unter bestimmten Voraussetzungen durch das hierfür zuständige MIL geändert werden.
Zum einen kommt eine Änderung in Betracht, wenn die Voraussetzungen des im PFB selbst enthaltenen Änderungsvorbehalts greifen. Dies ist v. a. dann denkbar, wenn durch Änderungen der Flugrouten gem. § 27a LuftVO sich Änderungen in den Lärmauswirkungen des Flughafens ergeben oder sich sonst die Lärmbelastung um mehr als 2 dB (A) erhöht. Dies kann etwa durch eine Zunahme der Flugbewegungen und/oder durch den vermehrten Einsatz besonders lauter Flugzeugtypen geschehen.“
Bundesverkehrsminister Ramsauer wäre dann im wahrsten Sinne des Wortes die Rolle des schwarzen Peters zugefallen, der über die Auftragsverwaltung des Bundes alles Vorherige zunichte hätte machen müssen. Aber soweit wollte Rot-Rot bei dieser Augenwischerei nicht gehen.
Auch die brandenburgische CDU drückt sich um eindeutige Entscheidungen, wenn sie fordert, dass „ Der BER (…) einen Nachtruhekompromiss für die Region (braucht), der dem Dreiklang Lärmschutz – Sicherheit – Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Brandenburg braucht einen wirtschaftlich erfolgreichen und gesellschaftlich akzeptierten Flughafen.“ Denn das selbst in Auftrag gegebene fachplanerische „Gutachten zur Zukunft des Internationalen Flughafens Berlin Brandenburg (BER)“ bescheinigt, dass dies am Standort Schönefeld unmöglich ist.
Der BVBB bleibt dabei: Ursache alle Übels ist der falsche Standort Schönefeld. Für den BVBB bleibt der 2. Passus des Volksbegehrens nach wie vor handlungsleitend, weil nicht der Kampf gegen die Symptome eines falschen Standortes sondern nur der Kampf gegen die Ursache, nämlich gegen den falschen Standort der Region zu einem entwicklungs- und zukunftsfähigen Flughafen verhilft.