Schrift­satz zur EU-Beschwerde/ Anträ­ge der Bür­ger­initia­ti­ven wegen erneu­ten BER-Beihilfen

Der kom­plet­te Schrift­satz der von den Bür­ger­ini­ti­ti­ven beauf­trag­ten Kanz­lei Bau­mann an die EU-Kommission zum Beihilfe- und Prä­no­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren des Flug­ha­fens BER (sie­he unse­re heu­ti­gen Pres­se­mit­tei­lun­gen dazu) mit Begrün­dun­gen, recht­li­cher Wür­di­gung und Anträ­gen als pdf zum Download:

2015-08-05_sk-FBIeV-AnsEU-Kommission

und die zitier­ten Anla­gen dazu:
Anla­ge 1-GutachtenThießen
Anla­ge 2-Sachstandsbericht
Anla­ge 3-Pressebericht
Anla­ge 4-Tagesspiegel

 

Aus­zü­ge:

Im Jahr 2015 hat die BRD nach Pres­se­be­rich­ten bei der EU-Kommission im Rah­men der Prä­no­ti­fi­zie­rung die Gewäh­rung wei­te­rer finan­zi­el­ler Mit­tel in Höhe von 2,6 Mrd. EUR ange­zeigt. Ein Teil­be­trag scheint dabei bereits aus­ge­reicht zu sein, um einen Fer­tig­bau des Flug­ha­fens zu ermög­li­chen. Den uns vor­lie­gen­den Pres­se­be­rich­ten zufol­ge ist die Flug­ha­fen­be­trei­ber­ge­sell­schaft selbst bis zum Jah­re 2019 nicht mehr kre­dit­wür­dig und des­halb auf die staat­li­chen Hil­fen angewiesen.

Der Antrag (der Bun­des­re­pu­blik, Anm. Red.) lau­tet nach unse­ren Infor­ma­tio­nen auf bis zu 2,6 Mrd. EUR, wovon 1,1 Mrd. EUR für die Fer­tig­stel­lung des Flug­ha­fens BER (inklu­si­ve Schall­schutz) erfor­der­lich sein sol­len. Wei­te­re 1,1 Mrd. EUR sol­len für Erwei­te­rungs­in­ves­ti­tio­nen bereit­ge­stellt wer­den, da wegen des Pas­sa­gier­wachs­tums (und der hier­durch gestie­ge­nen Pas­sa­gier­pro­gno­se) eine Erwei­te­rung der land­sei­ti­gen Kapa­zi­tä­ten zur Bewäl­ti­gung des Pas­sa­gier­auf­kom­mens unmit­tel­bar nach Inbe­trieb­nah­me erfor­der­lich wird. Uns sind Aus­bau­sze­na­ri­en bekannt, die lang­fris­tig mit bis zu ca. 38 Mb. Passagieren
rech­nen. Dabei soll­te der Kom­mis­si­on eine wesent­li­che Tat­sa­che geläu­fig sein:

Der Flug­ha­fen BER war zu kei­nem Zeit­punkt als Groß­flug­ha­fen geplant, der eine Pas­sa­gier­zahl von mehr als 27 Mio. PAX abwi­ckeln soll. Viel­mehr ergab ein Raum­ord­nungs­ver­fah­ren im Jah­re 1993, dass der Stand­ort Schö­ne­feld für einen Groß­flug­ha­fen mit mehr als 2 Bah­nen unge­eig­net sei, wes­halb dann im Nach­gang nur die redu­zier­te Ver­si­on eines „mit­tel­gro­ßen“ Flug­ha­fens mit 2 Bah­nen geplant und geneh­migt wur­de. Aus die­sem Grund ist es ver­fehlt, wei­te­re Mit­tel in den BER mit dem Ziel zu ste­cken, die­sen auch für über 27 Mio. Pas­sa­gie­re hin­aus stei­gen­de Pas­sa­gier­zah­len aus­zu­bau­en, da der stadtnahe
Stand­ort hier­für unge­eig­net ist und hier­für auch nicht vor­ge­se­hen war.

Wir for­dern die Kom­mis­si­on des­halb auf, im aktu­el­len Prä­no­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren durch Simu­la­ti­ons­rech­nun­gen mit­rea­lis­ti­schen Varia­tio­nen gegen­über den Annah­men der BRD bei den Erlö­sen und Kos­ten die eigent­lich (im Ver­gleich zu den Kapitalkosten)für die Wirt­schaft­lich­keit des Pro­jekts rele­van­ten Para­me­ter zu prü­fen oder der BRD die Vor­la­ge ent­spre­chen­der Rech­nun­gen aufzugeben.

…Im vor­lie­gen­den Fal­le ist bereits die Erfor­der­lich­keit der Bei­hil­fe in Abre­de zu stel­len, da die Fra­ge, ob die wei­te­ren 2,6 Mrd. EUR das Pro­blem des BER end­gül­tig lösen wer­den, nicht nur offen ist, son­dern aus­weis­lich der Erfah­rung der Ver­gan­gen­heit wohl mit Nein beant­wor­tet wer­den muss. Dar­über hin­aus fehlt es an jeg­li­chem Anreiz­ef­fekt. Das infol­ge der Bei­hil­fe zusätz­li­che Tätig­kei­ten auf­ge­nom­men wer­den, die nicht bereits Gegen­stand einer Bei­hil­fe Ent­schei­dung gewe­sen wären, ist nicht zu erwar­ten. Viel­mehr dient die Bei­hil­fe allein dazu, die För­de­rung für eine bereits in exor­bi­tan­tem Umfang staat­lich bezu­schuss­te Infra­struk­tur wei­ter zu erhö­hen. Eine Geneh­mi­gung der Bei­hil­fe schafft allen­falls den Anreiz, wei­te­re gro­ße lnfra­struk­tur­pro­jek­te auf Staats­kos­ten zu pla­nen und sich gründ­lich zu ver­kal­ku­lie­ren. Offen­kun­dig ist die Bei­hil­fe auch nicht auf die För­de­rung zusätz­li­cher Inves­ti­tio­nen begrenzt. Schluss­end­lich fehlt es voll­stän­dig an jeg­li­cher Trans­pa­renz der Bei­hil­fe. Sei­tens der betei­lig­ten Gesell­schaf­ter sind kei­ne genau­en Anga­ben dar­über, wofür wie viel Geld in wel­cher Höhe genau benö­tigt wird. Wie der Pres­se zu ent­neh­men war, sind die an die EU-Kommission über­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen offen­bar der­art geheim, dass sie durch den Gesell­schaf­ter Bund auch den betei­lig­ten Län­dern Bran­den­burg und Ber­lin erst auf ent­spre­chen­de Nach­fra­gen hin offen­bart wur­den, nach­dem eine Ein­sichts­ge­wäh­rung in die End­fas­sung des der Kom­mis­si­on über­mit­tel­ten Antrags vom 24.03.2015 zunächst durch das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um abge­lehnt wor­den war (vgl. Tages­spie­gel vom 02.06.2015 als Anla­ge 4).

ZUSAMMENFASSUNG:

Nach alle­dem ist fest­zu­stel­len, dass die Ver­sor­gung der FBB GmbH mit wei­te­ren staat­li­chen Unter­stüt­zun­gen in Höhe von 2,6 Mrd. EUR als Bei­hil­fe im Sin­ne des Art. 107 AEUV anzu­se­hen ist, die mit dem Gemein­sa­men Markt unver­ein­bar ist.

Die 2,6 Mrd. EUR soll­ten nicht für den wei­te­ren Aus­bau des BER an die­sem Stand­ort geneh­migt, son­dern für einen Neu­bau an einem geeig­ne­ten Stand­ort ver­wen­det wer­den. Inso­fern ver­wei­sen wir auf die Infor­ma­tio­nen, die wir der EU-Kommission im Beschwer­de­ver­fah­ren SA.36263 (20131CP) zur Ver­fü­gung gestellt haben. Aus unse­rer Sicht muss ein Private-Investor-Test bereits des­halb miss­lin­gen, weil evi­dent ist, dass allein für die nun­mehr bean­trag­ten 2,6 Mrd. EUR ohne wei­te­res ein privat
finan­zier­ter Flug­ha­fen an einem ande­ren Stand­ort rea­li­siert wer­den könn­te. Inso­fern ist auch zu sehen, dass das bis­he­ri­ge Flug­ha­fen­ge­län­de eine her­vor­ra­gen­de und ange­sichts der Sied­lungs­ent­wick­lung der Stadt Ber­lin lang­fris­tig auch benö­tig­te Erwei­te­rungs­flä­che für Wohn­be­bau­ung der Stadt Ber­lin mit einem Wert von ca. 3 Mrd. EUR wäre.

Schluss­end­lich ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die För­de­rung des Flug­ha­fens Berlin-Brandenburg durch staat­li­che Gel­der zwei­fels­oh­ne zu einer Wett­be­werbs­ver­zer­rung führt, da kein ande­rer Flug­ha­fen bekannt ist, dem in die­sem Umfang staat­li­che Bei­hil­fen gewährt wür­den. Aus die­sem Grund wer­den wir das vor­lie­gen­de Schrei­ben auch ande­ren europäischen
Flug­hä­fen zur Ver­fü­gung stel­len, da wir davon aus­ge­hen, dass auch die Mehr­zahl der übri­gen Flug­ha­fen­be­trei­ber uns in der Auf­fas­sung recht gibt, dass die offen­bar gren­zen­lo­se Bezu­schus­sung von Aus­bau und Inbe­trieb­nah­me des Flug­ha­fens Berlin-Brandenburg durch staat­li­che Gel­der den Wett­be­werb zwi­schen den euro­päi­schen Groß­flug­hä­fen verzerrt.
Es wird des­halb gebe­ten, den hier gestell­ten Anträ­gen zu entsprechen.

 

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