Was für Tegel gilt, gilt für Schönefeld – Beide sind innerstädtisch und den Anwohner unzumutbar!
Neuer Standort jetzt!
Was für Tegel gilt, gilt für Schönefeld:
- Fluglärm macht krank! Innerstädtische Flughäfen sind mit hohen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Schadstoffe verbunden. Auch ein Katastrophenfall und Flugzeugabsturz ist nicht auszuschließen.
- Der Flughafen BER ist ein Verlustgeschäft. Die Steuerzahler müssen die Rechnung bezahlen, ob sie den Flughafen nutzen oder nicht. Der Stillstand am BER kostet jeden Tag eine Million Euro.
- Ein Ende des Flugbetriebes bringt der Stadt mehr Lebensqualität, weniger Lärm und saubere Luft.
- Auf dem Flughafengelände könnten zukunftsfähige Arbeitsplätze, bezahlbare Wohnungen, gute Bildungs-und Forschungseinrichtungen und Erholungsflächen entstehen.
Beide sind innerstädtisch und den Anwohnern unzumutbar!
Was sagen die veröffentlichen Betroffenenzahlen in Schönefeld über das Opfer, dass den Lärmbetroffenen abverlangt wird, aus? Nichts! Sie treffen keine Aussage über die starke Belastung der Anwohner. Mehr Betroffene bedeutet nur eine höhere Wohndichte. In der Regel wohnen in Gebieten mit Einfamilienhäusern weniger Menschen als in Gebieten mit Geschosswohnungsbau. Ist es deshalb den Menschen in Einfamilienhaus-gebieten zumutbar, überflogen zu werden, da es dort weniger Betroffene gibt? Oder spielen auch noch andere Bewertungen eine Rolle?
Karte: Siedlungsraum Berlin und BER
Das Bundesverwaltungsgericht meint in seinem Urteil vom 16.03.2006 (BVerwG 4A 1075.04) dazu:
„Die örtlichen Gegebenheiten im Umfeld von Schönefeld sind dadurch gekennzeichnet, dass der Flughafen nicht zuletzt im An-und Abflugbereich von Siedlungsflächen umgeben ist.. …Die Planfeststellungsbehörde mutet mithin einer Vielzahl von Lärmbetroffenen Opfer bis an die Grenze des rechtlich Hinnehmbaren zu. …Die im Vergleich mit Tegel und Tempelhof geringere Anwohnerzahl kann nicht über die Lärmprobleme hinwegtäuschen, die durch das Planvorhaben am Standort Schönefeld aufgeworfen werden. Die Planfeststellungs-behörde lässt bei ihrer Gegenüberstellung außer Acht, dass die hier betroffene Gruppe zwar kleiner, das dieser Gruppe abverlangte Opfer aber merklich größer ist.“
Auszug Urteil vom 16.03.2006 Bundeswaltungsgericht (BVerwG 4A 1075.04)
Neuer Standort jetzt!
Wer A sagt, muss auch B sagen:
A Tegel schließen
B Schönefeld schließen
Wir haben ein Recht darauf, dass die Politik Wort hält?
Der Plan gegen Fluglärm