Was für Tegel gilt, gilt für Schö­ne­feld – Bei­de sind innerstädtisch

Was für Tegel gilt, gilt für Schö­ne­feld – Bei­de sind inner­städ­tisch und den Anwoh­ner unzumutbar!
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Was für Tegel gilt, gilt für Schönefeld:

  • Flug­lärm macht krank! Inner­städ­ti­sche Flug­hä­fen sind mit hohen gesund­heit­li­chen Risi­ken durch Lärm und Schad­stof­fe ver­bun­den. Auch ein Kata­stro­phen­fall und Flug­zeug­ab­sturz ist nicht auszuschließen.
  • Der Flug­ha­fen BER ist ein Ver­lust­ge­schäft. Die Steu­er­zah­ler müs­sen die Rech­nung bezah­len, ob sie den Flug­ha­fen nut­zen oder nicht. Der Still­stand am BER kos­tet jeden Tag eine Mil­li­on Euro.
  • Ein Ende des Flug­be­trie­bes bringt der Stadt mehr Lebens­qua­li­tät, weni­ger Lärm und sau­be­re Luft.
  • Auf dem Flug­ha­fen­ge­län­de könn­ten zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­plät­ze, bezahl­ba­re Woh­nun­gen, gute Bildungs-und For­schungs­ein­rich­tun­gen und Erho­lungs­flä­chen entstehen.

Bei­de sind inner­städ­tisch und den Anwoh­nern unzumutbar!
Was sagen die ver­öf­fent­li­chen Betrof­fe­nen­zah­len in Schö­ne­feld über das Opfer, dass  den Lärm­be­trof­fe­nen abver­langt wird, aus? Nichts! Sie tref­fen kei­ne Aus­sa­ge über die star­ke Belas­tung der Anwoh­ner.  Mehr Betrof­fe­ne bedeu­tet nur eine höhe­re Wohn­dich­te. In der Regel woh­nen in Gebie­ten mit Ein­fa­mi­li­en­häu­sern weni­ger Men­schen als in Gebie­ten mit Geschoss­woh­nungs­bau. Ist es des­halb den Men­schen in Einfamilienhaus-gebieten zumut­bar,  über­flo­gen zu wer­den, da es dort weni­ger Betrof­fe­ne gibt? Oder spie­len auch noch ande­re Bewer­tun­gen eine Rolle?

Siedlungsraum-Berlin-und-BER-lr-02
Kar­te: Sied­lungs­raum Ber­lin und BER

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt meint in sei­nem Urteil vom 16.03.2006 (BVerwG 4A 1075.04) dazu:
„Die ört­li­chen Gege­ben­hei­ten im Umfeld von Schö­ne­feld sind dadurch gekenn­zeich­net, dass der Flug­ha­fen nicht zuletzt im An-und Abflug­be­reich von Sied­lungs­flä­chen umge­ben ist.. …Die Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de mutet mit­hin einer Viel­zahl von Lärm­be­trof­fe­nen Opfer bis an die Gren­ze des recht­lich Hin­nehm­ba­ren zu.  …Die im Ver­gleich mit Tegel und Tem­pel­hof gerin­ge­re Anwoh­ner­zahl kann nicht über die Lärm­pro­ble­me hin­weg­täu­schen, die durch das Plan­vor­ha­ben am Stand­ort Schö­ne­feld auf­ge­wor­fen wer­den. Die Planfeststellungs-behörde lässt bei ihrer Gegen­über­stel­lung außer Acht, dass die hier betrof­fe­ne Grup­pe zwar klei­ner, das die­ser Grup­pe abver­lang­te Opfer aber merk­lich grö­ßer ist.“
Aus­zug Urteil vom 16.03.2006 Bun­des­wal­tungs­ge­richt (BVerwG 4A 1075.04)

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Wer A sagt, muss auch B sagen:
A  Tegel schließen
B  Schö­ne­feld schließen

FBI-zum-BER-und-zu-Tegel-v-21.09.2017-lr-02

Wir haben ein Recht dar­auf, dass die Poli­tik Wort hält?
Der Plan gegen Fluglärm

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